Rathaustelegramm_21. Februar 2024

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Dieser Newsletter wurde am 21.02.2024 10:48:51 versendet
Wappen Markt Oberstdorf

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur Sitzung des Marktgemeinderats am 20.02.2024

Das Gremium beriet über folgende Themen

  • Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
  • Sportstätten Oberstdorf; Jahresabschluss 2022
  • Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes;
    Rechnungsjahr 2023
  • Aufnahme der in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2024 enthaltenen Kredite
  • Qualifizierter Mietspiegel für den Gemeindebereich des Marktes Oberstdorf; Anerkennung durch den Gemeinderat
  • Einführung einer Jahresparkkarte für Einheimische mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf auf öffentlich-rechtlichen Parkplätzen sowie Schaffung von Dauerstellplätzen auf einem privatrechtlich bewirtschafteten Parkplatz
  • Markt Oberstdorf - Liegenschaften; Minigolfplatz Oberstdorf; Vorstellung des Betriebskonzeptes und Zustimmung zur Weiterverfolgung, Nachprüfungsantrag

Ihr Klaus King
Erster Bürgermeister

Klaus King Portrait 2

Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis vom aktuellen Stand des Großprojektes. Die Holzbauarbeiten konnten aufgrund des milden Winters bereits Anfang Februar fortgeführt werden. Die technischen Ausbaugewerke im Untergeschoss waren auch über die Wintermonate tätig. Mit den Auftragsvergaben der Schlosserarbeiten Innen, der Deckenbekleidung und der Außenanlagen ist ein vorläufiger Vergabestand von 83 % erreicht. Aktuell ausgeschrieben sind Holzbau- und Spenglerarbeiten an den Saunahäusern, die Malerarbeiten, Schlosserarbeiten Türen und die landschaftsgärtnerischen Arbeiten auf der Dachterrasse (weitere 9 %). Die restlichen 8 % für Fliesen- und Schreinerarbeiten, Saunabau, Sanitärtrennwände / Garderoben sowie Schließanlage und Baureinigung folgen in der ersten bzw. zweiten Jahreshälfte 2024. Ein Nachtrag bei den Holzbauarbeiten für die Unterkonstruktion der dachintegrierten PV-Anlage wurde freigegeben.
Informationen Informationen zum Neubau der Therme finden Sie hier.

Sportstätten Oberstdorf; Jahresabschluss 2022
Die Sportstätten Oberstdorf präsentierten ihren Jahresabschluss für 2022. Die Bilanzsumme beträgt 37,5 Mio. EUR. Das Anlagevermögen beläuft sich dabei auf 21,3 Mio. EUR. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag von 798.647,00 EUR aus. Der Fehlbetrag ist gegenüber dem Vorjahr um 200.000 Euro gesunken. Die Gesamtleistung bzw. Umsatzerlöse belaufen sich auf 3,2 Mio. EUR. Größte Aufwandsposten sind Abschreibungen auf das Anlagevermögen (1,65 Mio. EUR), Personalaufwendungen (1,62 Mio. EUR) und Materialaufwand (1,08 Mio. EUR) zum Betrieb und Unterhalt der Sportinfrastruktur in Oberstdorf. Allein für die Breitensportförderung ist ein Defizit von 258.000 EUR entstanden.
Der Jahresabschluss wird nun dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes; Rechnungsjahr 2023
Der Marktgemeinderat beschloss den Zinssatz auf Basis des Durchschnittswertes der letzten zwanzig Jahre mit 1,9 Prozent für das Rechnungsjahr 2023 festzusetzen. Mit diesem Zinssatz wird das Anlagekapital von kommunalen Einrichtungen verzinst, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden. Dies sind u.a. die Kindergärten, Musikschule und Abwasserbeseitigung.

Aufnahme der in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2024 enthaltenen Kredite
In der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2024 des Marktes sind nachfolgende Kreditaufnahmen für Investitionen festgesetzt:
- Vermögenshaushalt Kernhaushalt 15.111.000 EUR
- Vermögensplan Kurbetriebe Oberstdorf 14.541.816 EUR
- Vermögensplan Sportstätten Oberstdorf 845.495 EUR
- Vermögensplan Gemeindewerke Oberstdorf 800.000 EUR

Der Marktgemeinderat ermächtigte die Kreditaufnahmen zu folgenden Konditionen: Kommunaldarlehen mit Zinsbindung zwischen 10 und 30 Jahren, Tilgung in maximal 30 Jahren

Qualifizierter Mietspiegel für den Gemeindebereich des Marktes Oberstdorf; Anerkennung durch den Gemeinderat
Der Marktgemeinderat beschoss den Mietspiegel 2024 für den Markt Oberstdorf als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB anzuerkennen.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die in Oberstdorf gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete).
Er ist gültig ab dem 01.01.2024 und wird auf der Homepage des Markes Oberstdorf veröffentlicht.

Einführung einer Jahresparkkarte für Einheimische mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf auf öffentlich-rechtlichen Parkplätzen sowie Schaffung von Dauerstellplätzen auf einem privatrechtlich bewirtschafteten Parkplatz
Der Markt Oberstdorf bewirtschaftet öffentliche Parkplätze sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich. Mit der Optimierung der Parkraumbewirtschaftung und deren teilweiser Überführung in eine privatrechtliche Bewirtschaftungsform verändern sich die Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Dauerbeparkung dieser Parkplätze durch bestimmte Benutzergruppen.

Auf den öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkplätzen ist es für Einheimische mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf gegenwärtig möglich, eine Ausnahmegenehmigung gegen eine Gebühr von 100 EUR zu erhalten, die zum gebührenfreien Parken auf diesen Parkplätzen berechtigt. Die maximale Parkzeit ist immer an die jeweilige Höchstparkdauer auf dem jeweiligen Parkplatz gebunden.
Um dies für Berechtigte zu vereinfachen wird die maximale Parkzeit auf allen Parkplätzen auf maximal 5 Std. festgesetzt. Zur Kontrolle der Einhaltung der maximalen Parkzeit muss die Ausnahmegenehmigung und eine Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit gut sichtbar im PKW ausgelegt werden.
Die Regelung gilt ab dem 01.03.2024. Bisher ausgestellte Ausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt für folgende Parkplätze:
- PP Freiherr-von-Brutscher-Straße
- PP Altes Rathaus
- PP Sachsenweg
- PP Bahnhofplatz
- PP Friedhof-Nord und Friedhof-Süd
- PP am Oybele-Stadion (Fußballplatz)
- PP Grüne Gasse
- PP an der Skiflugschanze

Um den Oberstdorfer Bürgern mit Hauptwohnsitz, die nachweislich nicht über einen eigenen Stellplatz am Haus verfügen, eine Parkmöglichkeit zu bieten, werden für den privatrechtlich bewirtschafteten Parkplatz P1 Süd Dauerparkkarten ausgegeben. Diese gibt es für die Geltungsdauer von einem halben (160 EUR) oder einem ganzen Jahr (320 EUR). Sie sind nur kennzeichenbezogen erhältlich. Der Berechtigte erwirbt auf Antrag eine solche Dauerparkerlaubnis, die ihm die Einfahrt in den beschrankten Parkplatz ermöglicht. Im geparkten Fahrzeug ist zusätzlich die kennzeichenbezogene Berechtigung mit Geltungsdauer sichtbar auszulegen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass kein Stellplatz auf eigenem Grund vorhanden ist bzw. dass kein Stellplatz zu einer angemieteten Wohnung gehört. Zugelassen sind nur Pkw, also keine Anhänger, Transporter, Sonder-Kfz oder ähnliche.
Pro Hauptwohnsitz kann nur eine Parkkarte erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
Die Parkkarten können ab der Inbetriebnahme der Schrankenanlage auf dem Parkplatz P1-Süd gekauft werden.

Markt Oberstdorf - Liegenschaften; Minigolfplatz Oberstdorf; Vorstellung des Betriebskonzeptes und Zustimmung zur Weiterverfolgung, Nachprüfungsantrag
Das Gremium befasste sich erneut mit dem Thema einer Verpachtung der gemeindlichen Fläche „Am Mühlacker“ zur Errichtung einer Adventure-Golfanlage.
Vom Nachprüfungsantrag und der geplanten Neuentwicklung nahm der Marktgemeinderat Kenntnis und beschloss das Vorhaben mit dem Interessenten umzusetzen.
Die endgültige Planung und der Pachtvertrag werden in einer der nächsten Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss-Sitzungen erneut vorgestellt und entschieden.

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 72 09
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