Rathaustelegramm_27. November 2023

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Dieser Newsletter wurde am 27.11.2023 14:39:46 versendet
Wappen Markt Oberstdorf

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur Sitzung des Marktgemeinderats am 23. November 2023.

Das Gremium beriet über folgende Themen

  • Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
  • Etablierung einer Gastronomie in Schöllang;
  • Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf

Ihr Klaus King
Erster Bürgermeister

Klaus King Portrait 2

Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
Seit September dieses Jahres sind die Holzbauarbeiten am Dachtragwerk in vollem Gange. Noch vor der Wintersaison 2023/24 sollen die Dächer von Haus 1 (Foyerbereich, Verwaltung und Umkleide Sauna) sowie das Haus 2 (Umkleide Therme und Badehalle mit 25-m-Becken) fertiggestellt und abgedichtet werden. Für die Holzbauarbeiten wurden nun durch den Markgemeinderat die Nachträge 03-05 freigegeben. Parallel haben im Untergeschoss die Gewerke Lüftung, Sanitär und Badewassertechnik mit den Einbauten begonnen.
Darüber hinaus wurde im Marktgemeinderat die Auftragsvergabe der Putzarbeiten beschlossen und das Budget für die Fliesenarbeiten, welche kurzfristig ausgeschrieben werden, freigegeben.
Informationen zum aktuellen Bauablauf sowie weitere Informationen zum Neubau der Therme finden Sie unter www.neue-therme-oberstdorf.de.

Etablierung einer Gastronomie in Schöllang; Antrag der Initiatoren „Gaststätte in Schöllang“ vom 23.11.2022 und 10.10.2023
Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis von den Entwurfsplanungen zum Anbau einer Gastronomie auf der Ostseite des Anwesens „Schelchwangweg 1“, Fl.Nr.106 der Gemarkung Schöllang, deren Kostenberechnungen und dem vorgestellten konzernübergreifenden Finanzierungsmodellen. Das Gremium entschied sich gegen die Weiterverfolgung und Umsetzung des Projekts.

Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf

  • Erfahrungsbericht Sommersaison und Beschluss über Änderungen am bestehenden System.
    Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis von der Auswertung der Erfahrungen aus der Sommersaison 2023 zum Betrieb der Parkplatzbewirtschaftung.
    Das Gremium stimmte der Ausweitung der Erstattung von Parkgebühren für Nutzer der Allgäu-Walser Premium Card von 5 auf 8 Stunden zu, soweit diese Übernachtungsgäste in den Ortseilen, Tälern und in den Randbereichen des Kernortes, z.B. Jauchen, Reute, Kühberg, Campingplätze, Stillachsiedlung und Plattenbichl untergebracht sind sowie die Randbereiche umfasst, für die keine Busanbindung in fußläufiger Entfernung besteht. Der Zeitpunkt der Umstellung soll spätestens 20.12.2023 erfolgen, in Abhängigkeit mit der technischen Umsetzung.
  • Erlass einer 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf
  • Umstellung der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze Renksteg und Mühlacker auf privatrechtlichen Betrieb zum 20.12.2023
    Ab dem 20.12.2023 sollen, nachdem dort zwischenzeitlich auch Schrankenanlagen installiert wurden und diese betriebsbereit sind, auch die Parkplätze Mühlacker und Renksteg in privatrechtlicher Form betrieben werden.
    Der Marktgemeinderat genehmigte sowohl die Tariftabelle als auch die Einstellbedingungen der Parkplätze P2, Mühlacker und Renksteg,
  • Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf
  • Umstellung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzes P1 auf privatrechtlichen Betrieb zum 01.07.2024;
    Für die Überführung des Parkplatzes P1 in die privatrechtliche Bewirtschaftungsform ab dem 01.07.2024 müssen die rechtlichen Grundlagen für die in Zukunft privatrechtlich betriebenen Parkplätze geschaffen werden.
    Beschluss
    Der Marktgemeinderat genehmigte auch hier die Tariftabelle und die Einstellbedingungen für den Parkplatz P1.
  • Die wichtigste Änderung für Übernachtungsgäste in den Teilorten, Tälern und Randbereichen des Ortskerns ist, dass die Parkzeit von 5 auf 8 Stunden verlängert wurde. Und für die Gastgeber entfällt das zusätzliche Aufbuchen der Gästekarten-Leistungen. Die Änderungen hat der Marktgemeinderat mehrheitlich beschlossen.

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Information zur Nutzung der beschrankten Parkplätze

An der Einfahrt aller Parkplätze sind die Einstellbedingungen für den jeweiligen Parkplatz auf einer großen Tafel angebracht und für jeden potentiellen Parkplatznutzer lesbar. Der Aushang entspricht den Vertragsbedingungen, die die Rechte und Pflichten zwischen Parkplatzbetreiber und Parkplatznutzer regeln.
Mit dem Ziehen eines Parktickets werden die Einstellbedingungen vom Parkplatznutzer anerkannt. Darin ist beschrieben, dass das Parkticket aufzubewahren ist und im Falle des Verlusts eine Verlustgebühr berechnet wird.
Kulanzweise wird die erste halbe Stunde nicht abgerechnet, sodass Parkplatznutzer in diesem Zeitraum den Parkplatz ohne Berechnung einer Gebühr wieder verlassen können.
Wenn der Parkplatznutzer nun sein Parkticket verloren haben sollte, kann er am Kassenautomaten mit Hilfe der Taste „Verlustticket“ ein Ticket kaufen, mit dem er sein Fahrzeug wieder durch die Schrankenanlage ausfahren kann. Beim Verlustticket handelt es sich definitiv nicht um eine Strafe. Das Verluststicket berechnet sich aus der Maximalgebühr, die fällig würde, wenn der Nutzer die Maximalparkzeit erreicht. Diese kann sich auch über mehrere Tage errechnen. Das Verlustticket dient lediglich der Verhinderung von Betrugsfällen.
Natürlich gibt es nachvollziehbare Gründe, weshalb ein Parkplatzbenutzer sein Parkticket nicht mehr finden kann. Aus diesem Grund erstattet der Markt Oberstdorf selbstverständlich in nahezu allen Fällen den größten Teil des Verlusttickets zurück. Für diese Kulanzfälle ist am jeweiligen Kassenautomat ein Aushang angebracht. Im Rahmen der Kulanzregelung ist es aber auch verständlich, dass die Gemeinde eine Plausibilitätsprüfung vornimmt.

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Bürgerkarte und Mobilitätskarte 2024

Den Preis der Bürger- wie der Mobilitätskarte gestalten die Leistungsanbieter. In der Regel sind es allgemeine Preissteigerungen, die die Betriebe auch auf diese Angebote anrechnen.

Die Bürgerkarte 2024 für Senioren wurde an die Preisstrukturen der Anbieter angepasst. Die gleiche Kategorie wie Schüler/Studenten/Behinderte konnte nicht mehr gehalten werden.

Die Bürgerkarte und die Mobilitätskarte sind freiwillige und sehr attraktive Angebote für die Bürgerinnen und Bürger.

Der Markt Oberstdorf freut sich, dass es auch für 2024 gelungen ist, die vielen Leistungen wieder anbieten zu können.
Die Gemeindeverwaltung fungiert hier lediglich als Vermittler und Verkaufsstelle. Die Einnahmen gehen 1:1 an die Leistungsanbieter.

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App Oberstdorfer

Informationen aus der Gemeinde - schnell und aktuell mit der App Oberstdorfer.
Bürgerinnen und Bürger können sich damit digital noch aktueller über Ereignisse aus der Gemeinde, aus Wirtschaft, Sozialem, Kirche / Kultur und aus den Vereinen informieren.
Beiträge, die für die Veröffentlichung im Gemeindeblatt eingehen, werden ebenfalls in die App eingestellt. Die Artikel können auch über die Homepage www.markt-oberstdorf.de/oberstdorfer abgerufen werden.

Der kostenlose Download ist für Apple iPhone (App Store) und Android Smartphone (google play) möglich.

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 72 09
→ Homepage aufrufen

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