Europawahl am 9. Juni 2024
Information für alle wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und -bürger
Seit der Europawahl 1994 können wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Oberstdorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen wollen, müssen in das Wählerverzeichnis des Marktes Oberstdorf eingetragen werden. Hierzu muss bis zum 19. Mai ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits bei der Europawahl 2019 in das Wählerverzeichnis des Marktes Oberstdorf eingetragen waren und die seitdem ununterbrochen in Oberstdorf gemeldet sind, erfolgt diese Eintragung für die Europawahl 2024 automatisch.
Im Zweifel, ob eine Antragstellung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis notwendig ist, erteilen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, Bahnhofplatz 3, 87561 Oberstdorf, weitere Auskünfte.
Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls im Bürgerbüro des Marktes Oberstdorf oder auf der Internetseite des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiterin.de. Auf dieser Homepage finden Sie weitere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und zum Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Wer bei der letzten Europawahl 2019 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war und nun in seinem Heimatland wählen will, muss bis zum 19. Mai einen Antrag beim Markt Oberstdorf stellen, um aus dem Wählerverzeichnis gestrichen zu werden.