BEKANNTMACHUNG des Marktes Oberstdorf
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Im Haslach Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss des Marktes Oberstdorf hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans für das Baugebiet „Im Haslach – Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss des Marktes Oberstdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.02.2024 den Entwurf zur 6. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes für das Baugebiet "Im Haslach-Süd" mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Gemäß § 13a BauGB wird die 6. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes für das Baugebiet "Im Haslach-Süd" im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Hauptortes "Oberstdorf" und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1710/7 (Teilfläche), 1710/9 (Teilfläche), 2123 (Teilfläche), 2124/2, Gemarkung Oberstdorf. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2024 wird in der Zeit vom 21.02.2024 bis 22.03.2024 im Internet auf der Internetseite des Marktes Oberstdorf unter https://www.markt-oberstdorf.de/aktuell/bauleitplanverfahren/bekanntmachung-marktes-oberstdorf.html veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2024 in der Zeit
vom 21.02.2024 bis 22.03.2024
in der Bauverwaltung des Marktes Oberstdorf (Oberstdorf Haus, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf), 2. OG Nordteil) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12:30Uhr sowie jeweils am Montag und am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.)
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2024 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@markt-oberstdorf.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Bauverwaltung des Marktes Oberstdorf (Oberstdorf Haus, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf, 2. OG Nordteil) während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel jeweils von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 13:30Uhr sowie jeweils am Montag und am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Oberstdorf,
MARKT OBERSTDORF
Gez.
Klaus King
Erster Bürgermeister