Rathaustelegramm 22. November 2017

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Dieser Newsletter wurde am 23.11.2017 17:01:43 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 21. November 2017.

Das Gremien beriet über folgende Themen:

  • Ermächtigung zur Aufnahme der in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2017 enthaltenen Kredite
  • Haushaltberatungen Haushalt 2018 Markt und Eigenbetriebe; Abschluss der Beratungen
  • Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf 2018;
  • Tourismus Oberstdorf; Status Förderantrag Bewegungsparcours und die konzeptionelle Weiterentwicklung im Geschäftsfeld Gesundheit
  • Entwicklung Gewerbefläche Karweidach;
    Zusammenlegung der Betriebsteile der Gemeindewerke Oberstdorf; Entwicklung frei werdender Flächen für Wohnbebauung durch Kraftwerksneubau Trettach III
    Zwischenbericht

Mit freundlichen Grüßen

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

1200

Ermächtigung zur Aufnahme der in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2017 enthaltenen Kredite
Der Marktgemeinderat beschloss, die in der Haushaltssatzung 2017 des Marktes Oberstdorf
veranschlagten und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Kreditaufnahmen in Höhe von
5.519.600 Euro beim Markt (Kernhaushalt), 1.348.000 Euro bei den Kurbetrieben und 850.000 Euro bei den Gemeindewerken Oberstdorf vorzunehmen.

Haushaltberatungen Haushalt 2018 Markt und Eigenbetriebe; Abschluss der Beratungen
Die Beratungen ergaben, dass noch einige Haushaltsansätze überarbeitet werden sollen. Die Entscheidung darüber wird in weiteren Absprachen zwischen den Ämtern und dem Gemeinderat erfolgen.

Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf 2018
Die Verordnung beinhaltet die Ausnahmeregelung für das Offenhalten von bestimmten Verkaufsstellen an insgesamt vierzig Sonn- bzw. Feiertagen in Oberstdorf im Jahr 2018.
Das Gremium beschloss vier Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltungen:
Frühlingshaftes Oberstdorf am 29.04.2018
Kleinkunsttage am 02.09.2017
Oberstdorfer Eiszeit am 18.02.2018
Oberstdorfer Fotogipfel am 10.06.2018
Der räumliche Geltungsbereich der vier Verordnungen beschränkt sich im Wesentlichen auf den Ortskern (Fußgängerzone, verkehrsberuhigter Bereich).

Tourismus Oberstdorf;
Status Förderantrag Bewegungsparcours und die konzeptionelle Weiterentwicklung im Geschäftsfeld Gesundheit
Aus dem Gutachten „Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben“ von Herrn Prof. Dr. Resch, Deutsches Institut für Gesundheitsforschung (2014) wurden konkrete Handlungsempfehlungen umgesetzt. Unter anderem wurde der II. Förderantrag „Bau eines Bewegungsparcours im Kurpark Oberstdorf mit dem Schwerpunkt Koordination und Kraft unter Berücksichtigung des Aspektes Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer“ erarbeitet und eingereicht. Der geplante Bewegungsparcours wird im Frühjahr 2018 mit bewilligten Fördergeldern umgesetzt.
Gleichzeitig konnte mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Gutachten ein konzeptioneller Leitfaden „Gesundheitstourismus 3.0“ entwickelt werden, der sich an der natürlichen „Urkraft“ der Elemente orientiert. Dabei werden die vier Elemente Wasser, Erde, Luft und Feuer so inszeniert, um daraus einen erlebbaren, gesundheitsfördernden Ansatz zu schaffen. Der Paradigmenwechsel im Gesundheitstourismus steht hierbei im Vordergrund. In einer zunehmend hektischen Gesellschaft und einer stark digitalisierten Umwelt spielen Entschleunigung, Balance, Vitalität und Lebenskraft eine große Rolle. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz beschäftigt sich das Gesamtkonzept „Gesundheitstourismus 3.0“.
Um die Kompetenz des doppelprädikatisierten Gesundheitsort Oberstdorf für den Gast objektiv wahrnehmbarer darzustellen, sind hierfür sowohl infrastrukturelle Maßnahmen geplant als auch marketingstrategische Schritte vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen im Geschäftsfeld Gesundheit sind im Haushalt 2018 der Kurbetriebe vorgesehen. Der weitere Ausbau des Gesamtkonzepts „Gesundheitstourismus 3.0“ ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

Entwicklung Gewerbefläche Karweidach;
Zusammenlegung der Betriebsteile der Gemeindewerke Oberstdorf; Entwicklung frei werdender Flächen für Wohnbebauung durch Kraftwerksneubau Trettach III; Zwischenbericht
Die Werkleitung der Gemeindewerke Oberstdorf stellte gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Dieter Linka den aktuellen Stand des Konzepts zur Zusammenlegung der Betriebsteile der Gemeindewerke Oberstdorf im Karweidach vor.
In enger Abstimmung mit dem Bauamt wurde das Konzept der Gemeindewerke in die aktuell erarbeitete Vorlage des Bebauungsplanes flächenoptimiert integriert.
Das vorgestellte Konzept sieht im ersten Schritt den Bau von Lagerflächen im Karweidach vor. Dies ist notwendig, da durch die geplante Wohnbebauung im Bereich des Trettachkanals aktuelle Lagerflächen wegfallen werden.
Folgend sieht das Konzept die Verlagerung der Werkstätten sowie der kommunalen Dienste in das Gewerbegebiet vor.
Optional ist die Verlagerung des Hauptgebäudes der Gemeindewerke. Besonders hierzu bedarf es zukünftig noch weiterer Untersuchungen bezüglich der Umsetzbarkeit und der Nachnutzung des derzeitigen Hauptgebäudes in der Nebelhornstraße.
Es war in dieser Sitzung noch keine Beschlussfassung vorgesehen. Es wurden Anregungen und Kritiken seitens der Marktgemeinderäte aufgenommen. Anfang 2018 soll die Thematik in einer Marktgemeinderatsitzung weiter vertieft werden.

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Bürgerportal des Marktes Oberstdorf

Mit dem neuen Service „Bürgerportal“ können Bürgerinnen und Bürger eine große Anzahl von behördlichen Formalitäten über das Internet abgewickeln. Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Kommune übermittelt und können dort weiterverarbeitet werden.
Die Vorteile sind ein 24-Stunden-Service, Ersparnis oder Verkürzung von Behördengängen, bequeme und einfache Bedienung, Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog sowie sichere und geschützte Datenübertragung. Für die Begleichung anfallender Gebühren steht das Bezahlverfahren giropay zur Verfügung.
Der Link zum Bürgerportal: www.markt-oberstdorf.de/leistungen/buergerportal

Diese Leistungen können Sie künftig online erledigen:
Antrag Erweiterte Meldebescheinigung
Antrag Meldebescheinigung
Antrag Übermittlungssperre
Antrag Führungszeugnis
Abmeldung Hundesteuer
Anmeldung Hundesteuer
Einfache Melderegisterauskunft
Einzugsermächtigung
Passabfrage
Wahlhelfer online

Nicht alle Behördengänge können per Computer erledigt werden. Für bestimmte Vorgänge ist es auch künftig erforderlich, persönlich ins Rathaus zu kommen, beispielsweise für eine rechtllich vorgeschrieben Unterschrift. Das Bürgerportal bietet die Möglichkeit, bereits zu Hause die entsprechenden Formulare in Ruhe vorzubereiten und auszudrucken.
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat der Markt Oberstdorf die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Dieses Angebot wird ständig verbessert und erweitert.

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 79 90
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