Rathaustelegramm 10. November 2017

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Dieser Newsletter wurde am 14.11.2017 12:54:05 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 09. November 2017.

Das Gremien beriet über folgende Themen:

  • Leitlinien zum Bauprogramm der Nordischen Skiweltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu
  • Information zum Vergabeverfahren (VgV) für die Planungsleistungen
    Grundsätzliche Vorgehensweise;
    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für Objektplanung „Bereich Skisprung“;
  • Bauprogramm Nordischen Skiweltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu; Vergabe Planungsleistungen nach HOAI;
    Tragwerksplanung
    Objektplanung, Ingenieurbau Bauwerke
    Ingenieurbau Gelände
    Freianlagen
    Techn. Ausrüstung ELT
    Techn. Ausrüstung HLS
    Vermessung
    Geotechnik
    Landschaftspflegerischer Begleitplan

Mit freundlichen Grüßen

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

1200

Leitlinien zum Bauprogramm der FIS Nordischen Skiweltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. September 2017 aus dem vorläufigen Bauprogramm zur Nordischen Ski WM 2021 die Projektbestandteile bzw. Bauinhalte für das WM-Skisprungstadion Schattenberg und für das WM-Langlaufstadion Ried beschlossen, die für das Förderverfahren bei Bund, Land und Landkreis eingereicht werden sollen.
Darüber hinaus fasste der Marktgemeinderat in dieser Sitzung den Beschluss, Leitlinien für die Planung festzulegen.
Zuvor, am 18. Juli 2017, beschloss das Gremium, die notwendigen Planungsschritte für die Leistungsphasen 1 bis 3 auszuschreiben.
In einer weiteren interfraktionellen Zusammenkunft hat sich der Marktgemeinderat am 24. Oktober 2017 umfassend mit der Umsetzung der Beschlüsse beschäftigt und fraktionsübergreifend einen Vorschlag für die Leitlinien zur Gestaltung des Bauprogramms diskutiert und erarbeitet.
Der Marktgemeinderat nahm das Arbeitsergebnis dieser interfraktionellen Zusammenkunft zu den Leitlinien des Bauprogramms der NWM 2021 zur Kenntnis und beschloss die Leitlinien in der Fassung vom 09.11.2017.
Die Leitlinien zum Bauprogramm sind allen beauftragten Planungs- und Ingenieurbüros als Grundlage des Planungsauftrages zur Kenntnis und zur Beachtung zu übergeben.

Information zum Vergabeverfahren (VgV) für die Planungsleistungen
Um das Bauprogramm zur Nordischen Ski WM 2021 zügig voranzubringen, beschloss der Marktgemeinderat am 18. Juli 2017, die notwendigen Planungsschritte für die Leistungsphasen 1 bis 3 teilweise auszuschreiben.
Dieser Beschluss wurde von der Verwaltung abgearbeitet und der Gemeinderat hat nunmehr die entsprechenden Vergaben an die Planer beschlossen (siehe Vergabe Planungsleistungen nach HOAI).
Am 26.09.2017 folgte der Beschluss zur Bedarfsfestlegung.

Die Eckdaten für diese Entscheidungen sind der enge Zeitrahmen, die Anforderungen der Fördermittelgeber an Planungssicherheit und Kostensicherheit sowie das Fördermittelrecht mit Auflagen.
Die Ziele sind der frühestmögliche Start der Planung, die Auswahl kompetenter Fachplaner und das Ausschöpfen von vergaberechtlichen Möglichkeiten.
Das Vergaberecht ermöglicht eine Vergabe in der Vorplanungsphase unter 80.000 Euro pro Leistungsbild (= Interimsvergabe).
Darüber hinaus gehende Planungsleistungen werden im europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben.

(Entgegen des Berichts im Allgäuer Anzeigeblatt vom 11. November hat der Gemeinderat am 3. August daher keine EU-weite Ausschreibung und in der Sitzung am 9. September ebensowenig eine freihändige Vergabe beschlossen.)

Das weitere Vorgehen:
-Beauftragung der mittels Zuschlagsentscheidung bestimmten Bieter.
-Start Planungsbeginn
-Start Vergabeverfahren sobald die abschließende Bedarfsfeststellung in allen Bereichen erfolgt und beschlossen ist.

Insofern wurde jetzt vom Gemeinderat die so genannte Interimsvergabe beschlossen. Es handelt sich um eine dem Projekt dienliche Lösung mit folgenden Vorteilen:
- Kurze Angebotsfristen (10 Kalendertage)
- Generieren einer wettbewerblichen Situation gem. den Anforderungen des VHF Bayern.
- Zeitnaher Planungsbeginn möglich

Dies bestätigte auch die VOB-Stelle der Regierung von Schwaben mit folgender Ausführung:
"Die genannten Zeitansätze für die Vergabeverfahren sind realistisch. Eine getrennte Beauftragung der Vorplanungsphase ist für die Weiterentwicklung des Projektes sachgerecht und zielführend. Das geplante Vorgehen entspricht insgesamt dem Vergaberecht und ist nicht zu beanstanden."

Bauprogramm Nordische Skiweltmeisterschaften 2021 Oberstdorf/Allgäu; Vergabe Planungsleistungen nach HOAI;

Tragwerksplanung
Der Marktgemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro Konstruktionsgruppe Bauen AG, Kempten, Ingenieurbüro für Bauwesen, mit der Ausführung der Planungsleistung der Lph 1 - 2 für das Gewerk Tragwerksplanung für den Bereich Sprunglauf und Langlauf bis zu einem Betrag unter 80.000 Euro netto.

Objektplanung, Ingenieurbau Bauwerke
Das Gremium vergab die Ausführung der Planungsleistung der Lph 1 - 2 für das Gewerk Objektplanung und Ingenieurbau Bauwerke für den Bereich Sprunglauf bis zu einem Betrag unter 80.000 Euro netto an das Planungsbüro Renn Architekten, Hans-Martin Renn, Fischen.

Ingenieurbau Gelände
Mit der Ausführung der Planungsleistung der Lph 2 – teilweise 3 für das Gewerk Ingenieurbau Gelände für den Bereich Langlauf beauftragte der Gemeinderat die Bietergemeinschaft Theisen Renn vertreten durch Ing. Büro für Bauwesen Schneider & Theisen GmbH, Sonthofen, bis zu einem Betrag unter 80.000 Euro netto

Freianlagen
Die Bietergemeinschaft Theisen Renn vertreten durch Ing. Büro für Bauwesen Schneider & Theisen GmbH, Sonthofen erhielt den Auftrag zur Ausführung der Planungsleistung der Lph 2 – teilweise 3 für das Gewerk Freianlagen für den Bereich Langlauf bis zu einem Betrag unter 80.000 Euro netto.

Technische Ausrüstung ELT
Mit der Ausführung der Planungsleistung der Lph 1 – 2 für das Gewerk Technische Ausrüstung ELT für den Bereich Sprunglauf bis zu einem Betrag unter 40.000 Euro netto beauftragte das Gremium das Ingenieurbüro Körbl + Feneberg GmbH. Ingenieurbüro für Elektrotechnik, Füssen.

Die Ausführung der Planungsleistung der Lph 1 – 2 für das Gewerk Technische Ausrüstung ELT für den Bereich Langlauf bis zu einem Betrag unter 40.000 Euro netto vergab der Marktgemeinderat an das Ingenieurbüro Lippert Elektrotechnik GmbH, Kempten.

Das Gremium beschloss für das Leistungsbild technische Ausrüstung ELT nach den anrechenbaren Kosten anteilig zwischen dem Bereich Sprunglauf und dem Bereich Langlauf die Beauftragung aufzuteilen.

Technische Ausrüstung HLS
Der Marktgemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro IBDG Ingenieurbüro für Haustechnik GmbH, Waltenhofen, mit der Ausführung der Planungsleistung der Lph 1 – 2 für das Gewerk Technische Ausrüstung HLS für den Bereich Sprunglauf und Langlauf bis zu einem Betrag unter 80.000 Euro netto.

Vermessung
Das Gremium vergab die Ausführung der Beratungsleistung für das Leistungsbild „Vermessung“ für den Bereich Sprunglauf und Langlauf bis zu einem Betrag unter 80.000 Euro netto an das Ingenieurbüro GEOSIGMA GmbH, Immenstadt.

Geotechnik
Mit der Ausführung der Beratungsleistung für das Leistungsbild „Geotechnik“ für den Bereich Sprunglauf und Langlauf bis zu einem Betrag unter 80.000 Euro netto beauftragte der Marktgemeinderat das Ingenieurbüro Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Krumbach, .

Landschaftspflegerischer Begleitplan
Den Auftrag zur Ausführung der Beratungsleistung für das Leistungsbild „Landschaftspflegerischer Begleitplan“ für den Bereich Sprunglauf und Langlauf bis zu einem Betrag unter 80.000 Euro netto erteilte das Gremium an Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kiechle Landschaftsarchitekt BDLA, Pfronten.
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Bürgerportal des Marktes Oberstdorf

Mit dem neuen Service „Bürgerportal“ können Bürgerinnen und Bürger eine große Anzahl von behördlichen Formalitäten über das Internet abgewickeln. Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Kommune übermittelt und können dort weiterverarbeitet werden.
Die Vorteile sind ein 24-Stunden-Service, Ersparnis oder Verkürzung von Behördengängen, bequeme und einfache Bedienung, Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog sowie sichere und geschützte Datenübertragung. Für die Begleichung anfallender Gebühren steht das Bezahlverfahren giropay zur Verfügung.
Der Link zum Bürgerportal: www.markt-oberstdorf.de/leistungen/buergerportal

Diese Leistungen können Sie künftig online erledigen:
Antrag Erweiterte Meldebescheinigung
Antrag Meldebescheinigung
Antrag Übermittlungssperre
Antrag Führungszeugnis
Abmeldung Hundesteuer
Anmeldung Hundesteuer
Einfache Melderegisterauskunft
Einzugsermächtigung
Passabfrage
Wahlhelfer online

Nicht alle Behördengänge können per Computer erledigt werden. Für bestimmte Vorgänge ist es auch künftig erforderlich, persönlich ins Rathaus zu kommen, beispielsweise für eine rechtllich vorgeschrieben Unterschrift. Das Bürgerportal bietet die Möglichkeit, bereits zu Hause die entsprechenden Formulare in Ruhe vorzubereiten und auszudrucken.
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat der Markt Oberstdorf die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Dieses Angebot wird ständig verbessert und erweitert.

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 700
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