Rathaustelegramm April 2012

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Dieser Newsletter wurde am 27.04.2012 12:00:41 versendet
Oberstdorfer Wappen
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[Sehr geehrte Frau Maria Mustermann]

mit dem heutigen Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 26. April.

Ich freue mich, dass Sie sich Zeit nehmen und sich über die aktuellen Themen informieren.

Bitte geben Sie das Rathaustelegramm an Ihre interessierten Bekannten weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr


Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

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Die Senioren- und Behindertenbeauftragte Annegret Hein informierte die Gemeinderäte über die Tätigkeit des Senioren- und Behindertenbeirates 2010/2011.

Das Gremium nahm den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Jahresrechnung 2008 und 2009 zu Kenntnis. Hierin enthalten sind die Finanzen des Marktes Oberstdorf, der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung des Marktes, der Kurbetriebe und der Sportstätten. Der Rat stellte die Rechnungsergebnisse fest.

Der Gemeinderat beriet über die Schaffung von Baurecht für 15 Wohngebäude auf dem Grundstück des „Angerhofes“ (westlich der Promenadestraße, zwischen Im Haslach und Speichackerstraße). Das Gremium fasste den Aufstellungsbeschluss für das erforderliche Bauleitplanverfahren. Der Bebauungsplan wird erst erarbeitet und anschließend vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.

Eine Archiv- sowie Gebührensatzung für das Gemeindearchiv beschloss der Rat ebenfalls in dieser Sitzung. Das Gemeindearchiv ist derzeit im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz 3 untergebracht.

Für die neue Kinderkrippe im Kindergarten St. Elisabeth beschloss das Gremium einen Krippentarif. Die Kinderkrippe nimmt im neuen Kindergartenjahr 2012/2013 den Betrieb auf.
Ebenfalls beriet der Rat über eine Anpassung der Kindergartengebühren.
Zum 1. September 2012 tritt die neue Gebührensatzung für alle Kindergärten im Gemeindegebiet in Kraft. Zukünftig erhöhen sie die Kindergartengebühren um rund 10 Prozent, durch die lediglich die Kostensteigerungen der letzten sechs Jahr aufgefangen werden. Aufgrund der beabsichtigten Familienförderung bleiben die Ansätze für die Einrichtung der Kindergärten nicht kostendeckend.
Näheres lesen Sie in der Juni-Ausgabe des OBERSTDORFER.

Der Marktgemeinderat nahm weiters vom Inhalt des Urteils im Rechtsstreit Markt Oberstdorf ./. Urs Kamber des Landesarbeitsgerichts München vom 29. März 2012 Kenntnis. Er beschloss, gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) als mögliches Rechtsmittel die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG einzulegen.

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